Voraussichtlich am 5. November wird der Siebte Existenzminimumbericht der Bundesregierung im Bundeskabinett vorgestellt. Seit heute (29. Oktober) befindet sich die vorläufige Fassung in der sog. Ressortabstimmung in allen Bundesministerien. Danach wird der Bericht dem Deutschen Bundestag zugeleitet und im Anschluss als BT-Drucks. veröffentlicht.
Der Bericht betont den erforderlichen Anpassungsbedarf des Kinderfreibetrags. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren wird die Bundesregierung nun den Kinderfreibetrag noch stärker anheben als Mitte Oktober zunächst vorgeschlagen: Bereits im Jahr 2009 soll sich der Betrag auf 3.864 € erhöhen. Zusammen belaufen sich dann die steuerlichen Freistellungen aus Kinderfreibetrag sowie dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf 6.024 €.
Auch das Kindergeld soll laut Gesetzentwurf angehoben werden: Für erste und zweite Kinder soll es um jeweils 10 € von 154 € auf 164 € steigen, für dritte Kinder um 16 € von 154 € auf 170 € sowie für vierte und weitere Kinder um je 16 € von 179 € auf 195 € monatlich.










