Haben Hausbesitzer leer stehende Wohnungen, geringe oder gar ausbleibende Mieten zu beklagen, lässt sich die Grundsteuer vielfach unbekannt im Nachhinein deutlich reduzieren. Bei verminderten Grundstückserträgen gibt es nämlich einen Steuererlass. Durch die jetzt geänderte Rechtsprechung von Bundesfinanzhof und Bundesverwaltungsgericht kommt es sogar deutlich öfters zu einer Erstattung, denn als Anlass gelten nun erstmals auch strukturell bedingte Ertragsminderungen wie allgemeiner Mietverfall, Überangebot oder schleichender Bevölkerungsrückgang in der Region.
PRIMUS Steuerberatungsgesellschaft mbH
Steuererlass bei Mieteinbußen
Aktualisiert ( Freitag, 06. Februar 2009 um 01:42 ) - ikEinnahmen eines angestellten Chefarztes für gesondert berechenbare Leistungen sind Arbeitslohn
Aktualisiert ( Sonntag, 12. April 2009 um 19:23 ) - ikRechnet ein angestellter Chefarzt aus dem ihm eingeräumten Liquidationsrecht mit den Patienten gesonderte Leistungen ab, handelt es sich in der Regel um Arbeitslohn. Die Fälle, auf die diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs anzuwenden sind, dürften in der Praxis häufiger vorkommen:
Änderungen bei der „Riester Rente“ durch das Alterseinkünftegesetz
Aktualisiert ( Sonntag, 08. Februar 2009 um 04:31 ) - ikDurch das Alterseinkünftegesetz, mit dem der Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung der Renten vollzogen wurde, gibt es auch Änderungen bei der so genannten Riester Rente. Dazu hat das Bundesfinanzministerium sein ausführliches Schreiben aus dem Jahr 2002 überarbeitet. Nachfolgend werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt:

