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Bundesregierung beschließt Rechtsverordnung zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz

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Bundesregierung beschließt Rechtsverordnung zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Aktualisiert ( Sonntag, 08. Februar 2009 um 04:34 )
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Bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen müssen Sie in Ihren Rechnungen die Umsatzsteuer offen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Auf der anderen Seite erhalten Sie die Ihnen selbst für Ihr Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzstuer vom Finanzamt zurück.

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