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Pendlerpauschale gilt wieder

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Millionen Pendler bekommen schnell ihr Geld

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Dezember 2008 entschieden, dass die Abschaffung der Pendlerpauschale, wie sie der Deutsche Bundestag beschlossen hatte, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Aus Sicht der Bundesregierung zählt jetzt, Klarheit für die Bürger zu schaffen, das Urteil mit aller Kraft umzusetzen, damit Millionen von Pendlern schnellstmöglich ihr Geld bekommen.

Sofortige Rückkehr zur alten Regelung

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 kann die Entfernungspauschale wieder entsprechend dem bis zum 31.12.2006 geltenden Recht, also in Höhe von 30 Cent vom ersten Kilometer an geltend gemacht werden. Die Bundesregierung wird angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation keine Maßnahmen ergreifen, um die mit der Umsetzung des heutigen Urteils einhergehenden Steuerausfälle von insgesamt rund 7,5 Mrd. € für die Jahre 2007 - 2009 an anderer Stelle einzusparen.

3 Milliarden Euro für 20 Millionen Pendler

Bundesfinanzminister Steinbrück und der Hessische Ministerpräsident Koch schlagen vor, die Entscheidung des Gerichtes in der aktuellen, schwerwiegenden Krise zu nutzen, um einen konjunkturpolitischen Impuls zu geben. „Wenn jetzt ohnehin Schulden für die Rückzahlung der Pendlerpauschale gemacht werden müssen, dann sollte die Auszahlung so schnell wie möglich erfolgen, nicht nur im Interesse der Pendler, sondern auch, um damit hoffentlich einen zusätzlichen Kaufimpuls geben zu können“, begründeten Steinbrück und Koch ihren Vorstoß.

Die Finanzämter sollten angewiesen werden, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten. Auch für Skeptiker von Konsumanreizen, so Steinbrück und Koch, gebe es keinen Grund, jetzt zu zögern. „Wir erwarten, dass so bis zu 3 Milliarden Euro schon in den Monaten Januar bis März zusätzlich bei den rund 20 Millionen Pendlern ankommen könnten. Auch wenn wir mit dem Urteil inhaltlich nicht übereinstimmen, kann seine Umsetzung nun zumindest positive Impulse für die Belebung der Konjunktur setzen.“

Was bedeutet das Urteil für mich?

Ein Beispiel:

Der Arbeitnehmerpauschbetrag eines Pendlers ist schon durch andere Werbungskosten vollständig ausgeschöpft. Er fährt an 220 Arbeitstagen 20 km von der Wohnung zum Arbeitsplatz. Folge: Die steuerliche Bemessungsgrundlage verringert sich um 1.320 Euro und die Steuerschuld um rund 350 Euro (je nach individuellem Grenzsteuersatz) je Jahr.

Quelle: BMF (09.12.2008)

Aktualisiert ( Dienstag, 10. Februar 2009 um 01:39 )
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