PRIMUS Steuerberatungsgesellschaft mbH

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Schlagzeilen

Bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen müssen Sie in Ihren Rechnungen die Umsatzsteuer offen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Auf der anderen Seite erhalten Sie die Ihnen selbst für Ihr Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzstuer vom Finanzamt zurück.

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