PRIMUS Steuerberatungsgesellschaft mbH
Weblinks
Webseiten mit Gesetzestexten speziell - aber nicht ausschließlich - zum Steuerrecht.
Bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen müssen Sie in Ihren Rechnungen die Umsatzsteuer offen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Auf der anderen Seite erhalten Sie die Ihnen selbst für Ihr Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzstuer vom Finanzamt zurück.
Weiterlesen...